Schulsozialarbeit an der Salzmannschule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns, Frau Dix und Frau Menzel als Schulsozialarbeiterinnen an unserer Schule zu haben. 

Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges Angebot für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt, das heißt sie unterliegen der Schweigepflicht.

 

 

Beratung/Unterstützung bei:

  • Erziehungsfragen
  • schulischen Angelegenheiten
  • familiären Angelegenheiten
  • der gemeinsamen Suche nach Lösungen in Konflikt- und Krisensituationen
  • dem Kontaktaufbau zu anderen Fachstellen 

Bildung und Teilhabe, was ist das?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Sie für Ihr Kind einen Anspruch auf das Bildungspaket. Hier kann für folgende Bereiche finanzielle Unterstützung angefordert werden:

  • Teilnahme an Tagesausflügen und mehrtägigen Fahrten, die von den Schulen oder KiTas organisiert werden
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und die Schule bestätigt, dass durch die Lernförderung die Versetzung, der Schulabschluss bzw. die Ausbildungsplatz-reife voraussichtlich erreicht werden können
  • Mittagessen für Kinder in Kindertagespflege, wenn dort regelmäßig Mittagsmahlzeiten angeboten werden
  • Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe oder für die Stadtranderholung.
  • Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben, Schulranzen oder Sportzeug
  • Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.                                                                                                                                                                           © Stadt Duisburg

Wie kann ich die Hilfe beantragen?

Bekommen Sie Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, so ist das Amt für Soziales und Wohnen zuständig.

Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, läuft die Beantragung über das Jobcenter.